EEG-Novelle 2027: Was sich für neue PV-Anlagen ändern soll
Die Bundesregierung will die Förderung kleiner Solaranlagen grundlegend umbauen: Der Entwurf der EEG-Novelle 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen abzuschaffen und durch die Direktvermarktung zu ersetzen. Am 24. September 2026 hat der Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Beschlossen ist noch nichts – aber wer eine PV-Anlage plant, sollte die Eckpunkte jetzt kennen.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, was im Entwurf steht, was nach heutigem Stand für bestehende Anlagen gilt und worauf Sie bei Ihrer Planung achten sollten.
Worum geht es bei der EEG-Novelle?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt unter anderem, wie viel Geld Betreiber für den Solarstrom bekommen, den sie ins Netz einspeisen. Der neue Gesetzentwurf trägt den Titel „Für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (Bundestags-Drucksache 21/7867). Parallel dazu hat die Regierung ein sogenanntes Netzpaket eingebracht, das den Netzanschluss neuer Anlagen neu ordnen soll.
Nach der ersten Lesung wurde der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Laut Fachpresse strebt die Koalition eine Verabschiedung bis Ende Oktober 2026 an; anschließend ist auch der Bundesrat beteiligt. Im Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern.
Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick
- Ende der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen: Neue Anlagen sollen ihren Strom künftig grundsätzlich über die Direktvermarktung verkaufen, statt eine gesetzlich garantierte Vergütung über 20 Jahre zu erhalten.
- Übergangsregel für kleine Anlagen: Für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt sind laut Bundestag feste Vergütungen noch bis Ende 2028 vorgesehen – allerdings nur noch für drei Jahre statt 20 Jahre und zu einem niedrigeren Satz.
- Verpflichtende Direktvermarktung: Wer einspeist, soll seinen Strom am Markt verkaufen – in der Regel über einen Dienstleister, den sogenannten Direktvermarkter.
- Differenzverträge für größere Anlagen: Für größere Anlagen sollen sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference) gelten. Mehreinnahmen bei hohen Strompreisen müssen dann teilweise abgeführt werden.
- Netzpaket: Netzbetreiber sollen Anschlussvorhaben unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren dürfen. In überlasteten Netzgebieten soll für neue Anlagen bei Abregelung ein Teil des Stroms (18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge, maximal sechs Jahre) nicht mehr entschädigt werden.
Was gilt aktuell? Die Einspeisevergütung bis Ende 2026
Bis die Novelle in Kraft tritt, gilt das EEG 2023. Für Dachanlagen mit Teileinspeisung (also Eigenverbrauch plus Einspeisung des Überschusses) hat die Bundesnetzagentur folgende Sätze für Anlagen veröffentlicht, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen:
| Anlagenteil (Teileinspeisung) | Vergütung pro kWh |
|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 Cent |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 Cent |
Diese Vergütung wird nach heutigem Recht für 20 Jahre gezahlt. Wichtig: Wenn Ihre Anlage größer als 10 kWp ist, wird anteilig gerechnet – der erste Teil bis 10 kWp mit dem höheren Satz, der Rest mit dem niedrigeren.
Was passiert mit bestehenden Anlagen?
Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs richten sich die Änderungen an Neuanlagen. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind, soll sich der Förderrahmen grundsätzlich nicht ändern. Wer heute schon eine PV-Anlage auf dem Dach hat, muss also nach aktuellem Stand nichts unternehmen. Verbindlich ist aber erst der endgültige Gesetzestext.
Was bedeutet das für Hausbesitzer im Rhein-Main-Gebiet?
Für die meisten Einfamilienhäuser lag der wirtschaftliche Schwerpunkt einer PV-Anlage schon in den vergangenen Jahren beim Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Die Bundesregierung begründet die Reform genau damit – kleine Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil seien bereits weitgehend wirtschaftlich.
Damit rückt die Frage in den Vordergrund, wie Sie möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Typische Bausteine sind:
- Batteriespeicher: Speichert den Überschuss vom Mittag für den Abend.
- Wallbox: Lädt das E-Auto bevorzugt mit Sonnenstrom.
- Wärmepumpe: Nutzt Solarstrom für Heizung und Warmwasser.
- Energiemanagement: Steuert Verbraucher so, dass sie laufen, wenn die Sonne scheint.
Ob und welche Kombination für Ihr Haus sinnvoll ist, hängt von Dachfläche, Ausrichtung und Ihrem Verbrauch ab. Einen ersten Eindruck gibt unser Solarplaner.
Direktvermarktung und Smart Meter
Die Direktvermarktung setzt voraus, dass die eingespeiste Strommenge zeitgenau gemessen werden kann – also ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Genau hier sieht auch der Bundestag noch Hürden: In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass die technischen und marktlichen Voraussetzungen, etwa flächendeckend verfügbare Smart Meter, derzeit noch fehlen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen verlängern kann, falls die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Kritik aus den Ländern
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme gegen die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen ausgesprochen und längere Übergangsfristen für die Direktvermarktung gefordert. Außerdem wollen die Länder am Ziel festhalten, dass der PV-Zubau auf Gebäuden mindestens so groß sein soll wie auf Freiflächen. Die Bundesregierung hat die meisten dieser Forderungen in ihrer Gegenäußerung Anfang Oktober zurückgewiesen. Wie der Bundestag am Ende entscheidet, ist offen.
Unsere Einschätzung: Ruhig bleiben, gut planen
Eine Gesetzesänderung ist kein Grund für überstürzte Entscheidungen – aber ein guter Anlass, sich zu informieren. Wenn Sie ohnehin über eine Photovoltaikanlage nachdenken, lohnt es sich, den weiteren Zeitplan im Blick zu behalten. Denn für die Vergütung zählt das Datum der Inbetriebnahme, und Planung, Montage sowie Netzanmeldung brauchen Zeit.
Bei Syrink Solar übernehmen wir die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister für Sie. Die Montage erfolgt fachgerecht nach VDE. Weitere Antworten rund um Ablauf und Zahlung finden Sie in unseren häufigen Fragen.
Häufige Fragen
Ist die Einspeisevergütung schon abgeschafft?
Nein. Stand Anfang Oktober 2026 handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der im Bundestag beraten wird. Bis zu einer Änderung gilt das EEG 2023 mit den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätzen.
Verliert meine bestehende PV-Anlage die Vergütung?
Nach dem aktuellen Stand des Entwurfs nein. Die geplanten Änderungen betreffen Neuanlagen. Für Anlagen, die bereits in Betrieb sind, soll sich der Förderrahmen grundsätzlich nicht ändern.
Lohnt sich eine PV-Anlage ohne feste Einspeisevergütung noch?
Das hängt vor allem davon ab, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen. Je höher der Eigenverbrauch, desto weniger spielt die Einspeisevergütung eine Rolle. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – eine individuelle Planung schafft Klarheit.
Was bedeutet Direktvermarktung für mich als Hausbesitzer?
Statt einer festen Vergütung vom Netzbetreiber wird der eingespeiste Strom über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkauft. Voraussetzung ist in der Regel ein Smart Meter. Wie das für kleine Anlagen konkret umgesetzt wird, steht noch nicht abschließend fest.
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Quellen:
Deutscher Bundestag: Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant
Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und -Fördersätze
pv magazine: Regierung bringt EEG-Novelle und Netzpaket in den Bundestag ein
pv magazine: Bundesregierung weist Bundesrats-Kritik zurück
